Was ist zu tun bei einem Tiernotfall?

 

Ein Tierschutzverein hat keinerlei rechtliche Kompetenzen und ist von Amts wegen weder für Tierrettungen noch für Tieraufnahmen zuständig. Jedoch stehen wir jedem Tierfreund beratend zur Seite. In manchen Fällen können wir auch weitere wichtige Kontakte vermitteln oder aktiv unterstützend helfen.

Zentraler Tierärztlicher Notruf Thüringen ist unter folgender Nummer erreichbar: ☎️ 0361 64478808

 

Verwilderte Hauskatzen/herrenlose Straßenkatzen
Grundsätzlich gilt, wer Tiere durch Füttern an sich bindet, ist auch verantwortlich für deren Gesundheit. Entschließt du dich also, eine oder mehrere der herrenlosen, verwilderten Katzen/Kater zu füttern, sorge bitte auch dafür, dass sie die wichtigsten Impfungen gegen die schlimmsten Katzenkrankheiten erhalten und kastriert werden. Die Kastration der Kater und Katzen verhindert die unkontrollierte Vermehrung der verwilderten Hauskatzen, die Impfungen sorgen für ihre Gesundheit. Der Tierschutzverein hilft dir beim Einfangen, der tierärztlichen Versorgung und der Kastration der verwilderten Hauskatzen im Raum Gera und Umgebung. Wohnst du in einem Dorf außerhalb von Gera, wende dich bitte zuerst an die jeweilige Gemeinde, da die Versorgung von verwilderten Hauskatzen in deren Verantwortung liegt.

 

Zahme Katzen, Hunde, andere Haustiere

Bei zahmen und augenscheinlich gesunden Tieren, die vermutlich einen Besitzer haben könnten, informierst du bitte das TIERHEIM, da sie für ALLE zahmen Fundtiere verantwortlich sind.

Tierheim Gera, Franzosenweg 1, 07548 Gera - Milbitz

Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Montag/ Sonntag/ Feiertag geschlossen

☎️ 0365 413066  E-Mail: Tierheim@gera.de

Bei Notfällen und außerhalb der Öffnungszeiten bitte die Leitstelle Feuerwehr ☎️ 0365 838939100 anrufen.

 

Im Tierheim wird eine sogenannte Fundtieranzeige ausgefüllt. Im besten Falle hat das Tier einen Chip, der im Tierheim ausgelesen werden kann. So kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht werden. Mehr Informationen findest du unter der Internetseite des Tierheims Gera. www.tierheim-gera.de

 

Bitte schau nicht weg! Wenn du ein Tier in Not siehst, informiere die Tierrettung (außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims die Leitstelle der Feuerwehr). Die Stadt Gera ist verpflichtet, Fundtiere und kranke sowie verletzte Tiere zu versorgen. Wird im Nachhinein der Eigentümer des Tieres festgestellt, so erfolgt richtigerweise die Rechnungsstellung an den Eigentümer.

- Tierheim ☎️ 0365 413066 (Dienstag bis Samstag 13.30 bis 16.00 Uhr Montag/ Sonntag/ Feiertag geschlossen)

- Leitstelle Feuerwehr ☎️ 0365 838939100 (außerhalb der Öffnungszeiten vom Tierheim)

 

HUND oder KATZE entlaufen? Hier bekommst du Hilfe und Tipps. 

 

Tauben
Viele wichtige Infos zu Tauben und den richtigen Umgang mit ihnen, findest du
hier und hier.

"Die gesundheitliche Gefährdung durch Tauben ist nicht größer als die durch andere Zier- und Wildvögel oder Haustiere."

 

Fledermäuse

WICHTIG: Bitte versuche als Laie nicht, eine Fledermaus zu versorgen. Übergebe Fledermäuse immer sofort einem fachkundigem Experten. Denn neben der richtigen Handhabung müssen die Tiere auch adäquat untergebracht, medizinisch behandelt und wieder ausgewildert werden. Bitte zögere nicht! Denn es zählt im Notfall jede Minute, auch wenn die Fledermaus einen scheinbar gesunden und fitten Eindruck macht. Dieser Eindruck täuscht oft, denn Wildtiere mobilisieren unter Stress ihre letzten Kräfte!
Hilfe findest du HIER

Im Raum Gera bekommst du Hilfe und Beratung von Lutz Bachmann ☎️ 0163 7415581 Lutz-Bachmann@gmx.net

 

Wildtiere

Solltest du auf ein Wildtier stoßen, das krank oder verletzt ist, informiere bitte den für das Gebiet zuständigen Jagdpächter. Hierzu kannst Du die Polizei ☎️110 anrufen, welche den jeweiligen Jagdpächter ermittelt. Keinesfalls solltest du das Tier "einfach so" mitnehmen. Tollwut ist zwar in Deutschland quasi bekämpft, das Tier könnte dich aber bspw. aus Angst beißen und Tierbisse sind auch ohne Tollwut sehr infektiös. Zudem riskierst du eine Anzeige wegen Wilderei.

Hilfe für verletzte Wildtiere findest du auch HIER.

Die Rehkitzretter versuchen dir beim Thema Jungwildtiere Tipps zu geben. Unsere Rufnummern hierzu findest du HIER.

 

Achtung, wenn du auf scheinbar verlassene Jungtiere (z.B. Rehkitz, Jungfuchs, Hase, Jungvogel) treffen solltest:

Wenn das Tier nicht in unmittelbarer Gefahr ist, lass es zunächst in Ruhe, fasse es bitte NICHT an. Es könnte daraufhin von seiner Mutter nicht mehr angenommen werden. Beobachte das Tier aus möglichst großer Entfernung oder erkundige dich bei fachkundigen Menschen.

 

Feldhasen bekommen häufig nur einmal am Tag Besuch von der Hasenmutter. Bitte lass ein unverletztes Hasenkind dort wo es auf seine Mutter wartet.

 

Rehkitze werden mehrmals täglich versorgt – unsere Bitte auch hier: Wenn du das Tier unverletzt in der ihm vertrauten Umgebung auffindest, störe es nicht.

 

Auch der Fuchs lässt seine Jungen während der Futtersuche häufig allein.

 

Vermeintlich hilflose Vogelkinder sollten auf jeden Fall in der freien Natur belassen werden. Nur ganz selten handelt es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen.

 

Anders bei Eichhörnchen: Findest du Jungtiere am Boden, benötigen diese in den meisten Fällen Hilfe.

deutschlandweite Eichhörnchen-Notruf ☎️ 0700 20020012

 

(Text/Quelle: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/verletztes-wildtier )

 

Eine interessante PDF zum Thema richtiges Verhalten bei Begegnungen mit Wildtieren, findest du auf dieser Seite unter dem kompletten Text.

 

Wildvögel/Greifvögel

Wildvögel/Greifvögel unterliegen dem Naturschutzgesetz und dürfen grundsätzlich nicht aus der Natur entnommen werden. Findest du in der Brutzeit einen Jungvogel am Boden, solltest du ihn zuerst auf Verletzungen untersuchen, bevor du ihn auf einen katzensicheren Baum oder idealerweise in sein Nest zurücksetzt. Du kannst den Jungvogel ruhig anfassen, denn Vögel haben einen relativ schlechten Geruchssinn, so dass die Altvögel das Vogelkind auch mit deinem Menschengeruch weiterfüttern und versorgen. Findest du einen Mauersegler, Mehlschwalbe etc. am Boden, handelt es sich immer um eine Notsituation. 

Verletzte, kranke und schwache Vögel bringst du am besten zu einem vogelkundigen Tierarzt. Die Kosten der Behandlung der Wildvögel übernimmt die Stadt. Transportiere in Not geratene Vögel immer in einem mit Heu oder Gras ausgepolsterten Karton mit Deckel, in den du einige Luftlöcher machst. Handelsübliche Transportboxen (bspw. für Nager oder Katzen) sind ungeeignet, da sich die Vögel darin ihre Flügel verletzen können.
In unserer Region kannst du zudem den Tierpark Gera um Hilfe bitten, wenn es darum geht, den tierärztlich versorgten Vogel vorübergehend aufzunehmen (
☎️ 0365 810127).

Hier findest du wertvolle Tipps zum Umgang mit JUNGVÖGEL.

https://www.nabu-leipzig.de/gruppen/arbeitskreis-vogelschutz/wildvogelhilfe/

 

Igel

Igel sind Wildtiere und dürfen grundsätzlich nicht aus der Natur entnommen werden. Wir haben zwar in Gera keine Igelauffangstation, für Fragen zur Pflege und Versorgung von in Not geratenen Alt- oder Jungigeln beraten wir dich jedoch gern. Findest Du ein verletztes Tier, bringst du es am besten zuerst zu einem igelkundigen Tierarzt. Igelsäuglinge gehören immer in eine professionelle Auffangstation.

http://www.pro-igel.de/igel-links/adressen.html

http://shk.nabu-thueringen.de/sites/igel.htm

 

Wespen-, Bienen-, Hornissennest

NIE selbst entfernen! Alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, stehen nach dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes unter dem allgemeinen Artenschutz. Nach dem Gesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Wildbienen, Hummeln und die Hornisse stehen unter besonderem Artenschutz (§44). Die Abtötung der Tiere oder die Zerstörung einer Behausung kann mit einer Geldstrafe mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Aber selbst die Entfernung eines Wespennests kann zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich führen, wenn dafür keine vernünftigen Gründe vorliegen.

Die Feuerwehr Gera gibt Auskunft.

 

Tierquälerei

Bei Verdacht auf Tierquälerei ist von Amts wegen das zuständige Veterinäramt (Amtstierarzt) der Stadt Gera zuständig und zu informieren. Es gibt einen 24 Std. Bereitschaftsdienst im Veterinäramt an jedem Tag – auch an Sonn- und Feiertagen! ☎️ 0365 8383571  FAX: 0365 8383575

Hier findest du ein Anzeigenformular.
Parallel sollte immer eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bist du dir nicht sicher, stehen wir und das Tierheim Gera (
☎️ 0365 413066) dir gern beratend zur Seite. Sende uns in diesen Fällen eine Email mit deinem Namen und deiner Telefonnummer, damit wir deine Beobachtungen mit dir besprechen können. 

 

Nothilfe bei Gefahr im Verzuge

Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, musst du nicht auf Polizei oder Feuerwehr warten, sondern darfst auf Rechtsgrundlage § 32 Strafgesetzbuch (StGB) sofort und unmittelbar Hilfe leisten (Nothilfe). Im Rahmen einer solchen Nothilfe  darfst du bspw. straffrei eine Autoscheibe einschlagen, wenn das Auto in der Sonne steht und die Temperaturen darin offensichtlich lebensbedrohlich für das eingeschlossene Tier sind. Solltest du dennoch Bedenken bzgl. der Gefahr der eigenen Strafverfolgung  wegen Sachbeschädigung haben, informierst du vorher die Rettungsleitstelle (☎️112) über den Sachverhalt. Du brauchst nicht auf die Polizei oder Feuerwehr zu warten.

 

 

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Zur Verfügung gestellt vom C&A Online Shop.
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