UNSER Kampf um die KATZENSCHUTZVERORDNUNG in GERA.

Ende Dezember 2019
Es ist geschafft! 💪

Von den ersten Gesprächen im September 2017, über die Einreichung aller benötigten 200 Erfassungsbögen im Mai 2018 bis JETZT war es ein laaaaaaanger Weg. Aber alle Arbeit und Geduld haben sich ausgezahlt.

Die Katzenschutzverordnung tritt nun in Kraft.

Uns ist klar, dass es einige Katzenhalter geben wird, denen das nicht gefällt. Jedoch sind wir es, die das Elend und das Leid der herrenlosen Katzen auf den Straßen mitbekommen und nichts dagegen tun können. Jede/r unkastrierte Freigängerkatze/-kater verursacht schlimmes Leid. Aus zwei Hauskatzen können nach einem Jahr zwölf, nach zwei Jahren 66, nach drei Jahren 350 Tiere werden. Diese unkontrollierte Vermehrung der Straßenkatzen lässt auch unser Ökosystem leiden, denn Katzen fressen nicht nur Mäuse, sondern auch viel zu viele Vögel. Mit Insekten, Eidechsen oder Fledermäusen spielen sie gern, bis diese verletzt oder tot sind. Jeder von uns hat mittlerweile mitbekommen, dass es einen starken Rückgang einiger dieser Tiere gibt. Das hat viel mit unserer Landwirtschaft zu tun. Deswegen ist es fatal, wenn auch noch die vielen hungrigen Straßenkatzen sich über diese Tiere hermachen (müssen).

Also lasst uns vernünftig sein und schlimmeres verhindern, indem wir unsere Lieblinge kastrieren und chippen lassen. 😻


07.11.2018

Seit unserer 1.Gesprächsrunde am 20.09.2017 ist viel geschehen – leider bisher ohne den erwarteten Erfolg!

Die Tierärzte der Stadt Gera sammelten bei ihren Katzenpatienten fleißig alle relevanten Daten in einem Zeitraum von 8 Monaten. Vielen Dank dafür.

 

Inhalt der Erfassungsbögen:

Ort des Auffindens (wichtig für Benennung des Schutzgebietes)

Alter ca. und Geschlecht

Kastriert oder unkastriert

Kastration

Krankheiten

Behandlung bzw. Euthanasie

Stempel + Unterschrift

 

Das Veterinäramt Gera benötigte diese Bögen, um entscheiden zu können, ob Schutzgebiete in der Stadt Gera notwendig sind.

Die Vorstandsvorsitzende Andrea Niendorf hat über das gesamte Pfingsten 2018 an der Auswertung der 200 Erfassungsbögen gearbeitet. Die Unterlagen wurden dann körperlich am 25.05.2018 an das Veterinäramt, Herrn Dr.Grimm, übergeben. Nach unserem Wissen hat Hr. Dr. Grimm seine Zustimmung bereits gegeben und die Unterlagen weitergeleitet. Danach ging unser Antrag an das Ordnungsamt und dieses Amt übergab die Unterlagen zur Prüfung auf rechtliche Richtigkeit an das Thür. Landesverwaltungsamt Weimar. Bestätigt diese Behörde irgendwann unseren Antrag auf eine Katzenschutzverordnung für benannte Schutzgebiete, so kann dann das Ordnungsamt diese Verordnung dem OB Herr Vonarb zwecks Erlasses vorlegen. Der OB darf dann als „erweiterter Wirkungskreis“ allein unterschreiben und muss die Stadträte dazu nicht befragen.

Obwohl die kreisfreien Städte vom Land Thüringen per Gesetz dazu ermächtigt wurden, Katzenschutzverordnungen nach Bedarf und Nachweis selbständig zu erlassen, steht die Entscheidung zur Genehmigung trotz 4,5 Monate Bearbeitungszeit immer noch aus.

Das ist ein wortwörtlicher Katzenjammer. Wir geben die Hoffnung dennoch nicht auf! Wir benötigen in Gera dringend diese Verordnung, die eine Verpflichtung zur Kastration und Registrierung aller Freigängerkatzen bedeutet. Damit kann die Population der frei lebenden verwilderten Hauskatzen reduziert und das Leid dieser Tiere gelindert werden.


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Radio-Interview zum Thema Katzenschutzverordnung in Gera
Am 18.10.2018 sprach das Vogtlandradio mit unserer Vorstandsvorsitzenden Andrea Niendorf und klärte mit ihr gemeinsam auf, warum die Katzenschutzverordnung in Gera so wichtig ist und unbedingt eingeführt werden muss.
18-10-18 Katze social Media.mp3
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Am Mittwoch, den 20.09.2017, fand erstmals eine Gesprächsrunde zum Thema Katzenschutzverordnung mit den Tierärzten und dem Vorstand des Tierschutzvereines der Stadt Gera statt. Aufgrund der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsordnung zum Schutz freilebender Katzen des Landes Thüringen auf die Landkreise und kreisfreien Städte, ist der Tierschutzverein gemeinsam mit dem Tierheim bestrebt, solch eine Verordnung in der Stadt Gera umzusetzen. Grund dafür ist die immer größer werdende Population frei lebender, wilder Katzen, die ständig neues Tierleid hervorruft. Mit der Katzenschutzverordnung soll eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen und -kater erreicht werden, um die weitere Fortpflanzung einzuschränken. Die Tierschützer des Vereins organisieren seit Jahren Lebendfangaktionen, fachgerechte Kastrationen und versorgen an 10 Futterstellen ca. 115 Katzen, die nach Genesung an den Fundort zurückgebracht wurden – soweit eine Zähmung und Vermittlung an Tierfreunde nicht möglich war. Auch das Tierheim beklagt eine zunehmend notwendige Katzenversorgung mit einem durchschnittlichen Durchlauf von 400 Katzen pro Jahr.

Im Ergebnis der Gesprächsrunde wurde eine weitere, gemeinsame Vorgehensweise beschlossen, die sich zunächst auf das Sammeln der tierärztlichen Erfassungsbögen über die Vorfälle der nächsten Monate konzentriert. Da vor dem Erlass einer Katzenschutzverordnung entsprechende Beweise für deren Notwendigkeit dem Amtstierarzt vorgelegt werden müssen, gibt es viel zu tun. Es freut den Tierschutzverein außerordentlich, dass sich trotz des erheblichen Mehraufwandes alle Beteiligten darüber einig sind, dem vorhandenen Tierleid entgegenwirken zu wollen.

Der Tierschutzverein bedankt sich ganz herzlich für diese sinnvolle, gemeinsame Tierschutzaktion bei allen Beteiligten.